IHR IMMOBILIENSACHVERSTÄNDIGER
PROFESSIONELLE & NEUTRALE WERTERMITTLUNG VOM EXPERTEN   

Die Frage nach dem Wert einer Immobilie stellt sich für Käufer gleichermaßen wie für Verkäufer bzw. Eigentümer von Immobilien.

Da für beide Parteien Immobilientransaktionen meist nicht alltäglich sind, mangelt es häufig an Erfahrung, welchen Wert die Immobilie hat und nach welchen Verfahren die Immobilienbewertung erfolgt.

Ein neutraler Gutachter von Schell & Partner löst dieses Problem: So kann der Eigentümer den marktgerechten Preis und das eventuell noch im Haus steckende Potenzial ermitteln. Erst dann sollte entschieden werden, ob ein Verkauf sinnvoll ist. Wir beraten Sie hier fachübergreifend. Unsere Gutachter ermitteln nicht nur den Wert, den die Banken oder auch andere Gutachter objektiv via Immobilienbewertung errechnet haben. Unser Vertrieb ist zusätzlich in der Lage, aktuelle Entwicklungen in den Teilmärkten oder am Mikrostandort in die Bewertung mit einfließen zu lassen. Nur so ist gewährleistet, dass kurzfristige Marktentwicklungen in der Immobilienbewertung berücksichtigt werden.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Verkehrswertermittlung (Vollgutachten)

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

Immobilienprüfung (Kaufberatung)

Die Immobilienprüfung hilft Ihnen bei der objektiven Einschätzung des Gebäudezustands. Sie haben Ihre neue Immobilie gefunden, sind aber von der Werthaltigkeit des Kaufpreises nicht überzeugt? Fragen Sie unsere Spezialisten!

WANN IST EIN VERKEHRSWERTGUTACHTEN NOCH SINNVOLL ?

Es gibt zahlreiche Anlässe, die ein aussagefähiges, belastbares sowie auf die individuelle Situation eingehendes Gutachten erfordern.

Ankauf & Verkauf

Der Immobilienmarkt ist ein Markt auf den das Ideal eines vollkommenen Marktes mit homogenen Gütern, vollkommener Markttransparenz, keinen Präferenzen und schnellen Reaktionszeiten am wenigsten zutrifft. Unterschiede bestehen beispielsweise bei Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung der Objekte. Diese Heterogenität bereitet den Marktakteuren Schwierigkeiten bei der Preisfindung und schafft Informationsprobleme, welche private und gewerbliche Marktteilnehmer gleichermaßen betrifft. Hinzu kommt oftmals eine Informationsasymmetrie zwischen Verkäufer und Käufer. Die Expertise eines Gutachtens kann hier zur Lösung beitragen. Der Anbieter kann die Qualität und Vorteile seines Objektes durch Vorlage eines unabhängigen Gutachtens dokumentieren. Der Kaufinteressent kann sich durch das Hinzuziehen eines Sachverständigen eine objektive Entscheidungsgrundlage verschaffen.

Erbschaft & Schenkung

Nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Objekts ist eine neutrale Hausbewertung sinnvoll. Auch bei einer Erbschaft und/oder Schenkung kann ein Wertgutachten für die neuen Eigentümer Sinn machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der durch das Finanzamt ermittelte Wert nach Grundvermögensbewertungsverordnung über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Im Zweifelsfall sollten Erben ein unabhängiges Gutachten anfertigen lassen, um nicht zu viel Erbschaftssteuer zahlen zu müssen.

Bei Erbschaft oder Schenkung nimmt das Finanzamt nach einer vereinfachten Methode einen Wert der Immobilie an. Eine vorherige Inaugenscheinnahme findet meistens nicht statt. Mindernde Mängel oder Schäden sowie sonstige Besonderheiten bleiben hier regelmäßig unberücksichtigt. Dem Erben bzw. Beschenkten steht gemäß § 198 des Bewertungsgesetzes jedoch das Recht zu, einen geringeren Wert durch ein sog. Gegengutachten zu belegen. Hierdurch kann die anfallende Steuerlast gemindert werden.

Scheidung

Auch bei einer Scheidung spielt die Immobilienbewertung eine zentrale Rolle. Besteht kein Ehevertrag, so wird das erwirtschaftete Vermögen beider Ehepartner während der Ehe zu gleichen Teilen aufgeteilt. Eine in diesem Zeitraum erworbene Immobilie zählt hierbei genauso, wie das vorhandene Vermögen. Aus diesem Grund muss der Wert einer gemeinsam genutzten Immobilie durch einen neutralen Gutachter ermittelt werden.

Beleihung

Auch eine Belastung mit Hypotheken und deren Verlängerung setzt eine Immobilienbewertung voraus. Einige Banken verlangen von ihren Kunden, nach dem Ende der Zinsfestschreibung, eine gutachterliche Werteinschätzung des Objekts. Nur so gewähren viele Kreditinstitute ihren Kunden verbesserte Finanzierungsoptionen für die Restlaufzeit eines Darlehens.

Steuer & Bilanzierung

Das Finanzamt legt den gemeinen Wert einer Immobilie fest.

Der nach Bewertungsgesetz ermittelte Verkehrswert ist jedoch häufig nicht korrekt.

Die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) des Finanzamts erfolgt nach einer sehr vereinfachten Berechnungsformel. Eine, sonst bei Gutachten zwingend erforderliche Objektbesichtigung, findet durch die Finanzbeamten nicht statt. Wertmindernde, objektspezifische Merkmale wie beispielsweise Baumängel keine Berücksichtigung. Der durch das Finanzamt ermittelte Wert übersteigt somit unter Umständen den tatsächlichen Verkehrswert.

Mit einem qualifizierten Sachverständigen-Gutachten können Sie nach dem Bewertungsgesetz (§ 198 BewG) gegen den vom Finanzamt zu hoch angesetzten gemeinen Wert (Grundbesitzwert) angehen und damit die Steuerlast mindern.

Das Finanzamt muss in aller Regel dem Gutachten eines geprüften Sachverständigen Glauben schenken. Gutachten von nicht geprüften Sachverständigen sowie sogenannte Maklerbewertungen werden von den Finanzämtern nicht akzeptiert.

Die Kosten für die Gutachtenerstellung lassen sich zuweilen steuerlich geltend machen.

Rechte & Lasten

In der Bewertungspraxis gehören zu den am häufigsten auftretenden Rechten und Belastungen an Grundstücken die Erbbaurechte (ErbbauRG), Nießbrauch (§§ 1018–1029 BGB), Wohnungsrechte (§ 1093 BGB), Wohnungsrechte (§ 1093 BGB), Wege- und Leitungsrechte (§§ 1090–1092 BGB) sowie Reallasten (§§ 1105–1112 BGB). Dabei werden der Wert des Rechts und die Wertbeeinträchtigung des Grundstücks ermittelt. Diese beiden Werte müssen sich nicht zwangsläufig entsprechen.

Pflegschaften & Betreuung

Für eine verantwortungsvoll und sorgfältig ausgeführt Betreuertätigkeit, insbesoder bei Immobilienangelegenheiten (wie
z.B. beim Verkauf), die eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts benötigen, ist eine sensible und gewissenhafte Vorgehensweise
erforderlich.

Versicherung

Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert oder Neubauwert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.

Miet- & Pachtwert

Mietwertgutachten nach § 558 BGB dienen der Ermittlung der ortsüblichen Miete zur Erleichterung der Verhandlungen oftmals als Begründungsmittel eines Mieterhöhungsbegehrens, Nutzungsentschädigung oder Mietminderung.

Ebenso lassen sich kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume z.B. gegenüber dem Finanzamt belegen.

Gerichtsgutachten

Um die Wertgrenzen bestimmter Gläubiger- und Schuldnerschutzrechte bestimmen zu können, setzt das Vollstreckungsgericht im Vorfeld den Verkehrswert des Versteigerungsobjektes fest. Dabei können auch Gutachten im Auftrag der beteiligten Parteien erstellt werden, u.a. zur Anfechtung des festgesetzten Verkehrswertes.

Gutachten im Gerichtsauftrag liegt ein Beweisbeschluss gem. § 359 ZPO zugrunde. Beispielsweise zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie gem. § 194 BauGB in Zugewinnausgleichsverfahren gem. § 1376 BGB, in Zwangsversteigerungsverfahren gem. § 74a Abs. 5 ZVG, oder auch zur Ermittlung des Nachlass gem. § 2311 BGB. Aber auch zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 558 BGB in Mietsachen sowie im selbständigen Beweisverfahren gem. § 485 ZPO zur Begutachtung von Leistungen bzw. Mängeln und Schäden.

“ Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung & höchster Präzision in der Erstellung von Immobiliengutachten.“ 
Benjamin Karl Schell
  • Dipl. Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, für Mieten und Pachten 
  • Kaufmann in der Grundstücks- & Wohnungswirtschaft (IHK)
MARKTGERECHT VERKAUFEN DURCH EINE NEUTRALE IMMOBILIENBWERTUNG

Viele Faktoren beeinflussen den Immobilienwert, daher ist es für private Verkäufer ohne Erfahrungen im Immobilienhandel schwer, einen marktwertgerechten Verkaufspreis zu bestimmen. So sind Fehlkalkulationen in der Immobilienbewertung wahrscheinlich. Die Folge bei einer zu hohen Bewertung ist eine lange Wartezeit bis zum Verkauf. Dadurch können weitere Kosten durch den Betrieb der Immobilie entstehen. Wird der Wert hingegen zu niedrig eingestuft, bekommt der Verkäufer keinen marktwertgerechten Preis. Ein Sonderfaktor: Gerade bei Privatpersonen, die eine Immobilie aus einem Nachlass verkaufen müssen, sorgt der sentimentale Wert unbewusst für einen erhöhten angestrebten Kaufpreis. Dadurch werden jedoch potentielle Käufer abgeschreckt und die Immobilie lässt sich nicht so gut veräußern.

Mit unserem Fachwissen als erfahrener Dipl. Sachverständiger und Immobilienkaufmann können wir Ihnen in einer solchen Situation weiterhelfen. Möchten Sie eine neutrale und realistische Kalkulation des tatsächlichen Verkaufswerts Ihres Objekts, so führen wir eine umfassende Immobilienbewertung durch. Dabei stützen wir uns auf unser fundiertes Wissen des aktuellen Marktgeschehens in Kombination mit den aktuellen Interessen potenzieller Käufer.

Mit dem Verkaufswert, den Sie durch die von uns erstellte Immobilienbewertung erhalten, können Sie kompetent weiterarbeiten. So erzielen Sie den besten Preis für Ihre Immobilie auf dem Markt.

 

IMMOBILIEN SICHER KAUFEN

Möchten Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, dann ist dies oft eine Entscheidung fürs Leben. Um kein unnötiges finanzielles Risiko einzugehen, empfiehlt es sich auch in diesem Fall, den Immobilienwert von uns als neutralem Gutachter ermitteln zu lassen. Durch unsere Immobilienbewertung sind Sie stets auf der sicheren Seite. Wir bewerten den Zustand der Immobilie, sodass Sie als Käufer später keine bösen Überraschungen erleben müssen.  

Wir sind gerne für Sie da!
Als Diplom Sachverständige erstellen wir unsere Gutachten auf den neuesten gesetzlichen Grundlagen und helfen Ihnen mit umfassender und persönlicher Beratung in allen Angelegenheiten der Immobilienbewertung und der Bewertung von Rechten (Erbbau-, Wohnungs- und Nießbrauchrecht etc.) gerne weiter.

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